Brandschutzschalter jetzt verpflichtend

Seit dem 18.12.2017 ist der Einsatz von Brandschutzschaltern in Neubauten verpflichtend.

Mit Technologie schützen, was Ihnen wichtig ist.

Personen und deren Hab und Gut sind besonders wichtige Dinge und schützenswert. In diesem Zusammenhang stellt die kaum zu erkennende Gefahr elektrisch ausgelöster Brände eine beträchtliche Gefahr dar. Aus diesem Grund sind Schutzmaßnahmen unverzichtbar und seit dem 18.12.2017 in bestimmten Neubauten sogar verpflichtend.

  • Versteckte Fehlerlichtbögen stellen eine potenzielle Brandursache dar und können zu erheblichen Schäden oder sogar zu tödlichen Verletzungen führen.
  • Kleinere Lichtbögen können sich mit der Zeit vergrößern, da Isolierungen immer weiter beschädigt werden.
  • Fehler und Schäden können plötzlich oder vielleicht erst nach Monaten oder Jahren zu Fehlerlichtbögen führen und stellen damit eine versteckte Brandgefahr dar.

Wo?

Fehlerlichtbögen können in den folgenden Bereichen auftreten:

  • in Kabeln oder Leitungen
  • in ortsfesten Anlagen
  • in Kabeln von direkt angeschlossenen Geräten oder bei Geräten, die über Stecker angeschlossen sind

Wann?

Fehlerlichtbögen können dann auftreten, wenn:

  • Schäden oder Fehler an Kabeln auftreten, z.B. aufgrund von:
    - äußeren Einflüssen
    - Alterung
    - lockeren Klemmverbindungen

Warum?

Die häufigsten Ursachen von Fehlerlichtbögen sind:

  • gequetschte Kabel
  • durch Nägel, Schrauben usw. verursachte Schäden an der Kabelisolierung
  • veraltete Installationen
  • gebrochene Kabel oder unterbrochene Leitungen
  • UV-Strahlung
  • Schäden durch Bisse von Haus- und Nagetieren
  • lockere Anschlüsse und Verbindungen
  • verbogene Stecker und Kabel
  • überbeanspruchte bzw. nicht ordnungsgemäß verlegte Kabel

Wo muss ein Brandschutzschalter zwingend zum Einsatz kommen ?

In 1-phasigen Endstromkreisen ≤ 16 A (AC) nach VDE 0100-420:2016-02:

Gebäudetyp / OrtBeispiele / BereicheHinweise
Schlaf- und Aufenthaltsräume von Heimen und Tageseinrichtungen

  • Kindertagesstätten

  • Seniorenheime

  • Barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2

Wenn Hotelzimmer barrierefrei ausgeführt sind, müssen deren Stromkreise mit AFDDs gesichert werden
Räume / Orte mit erhöhtem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien

  • Papierfabriken

  • Druckereien

  • Schreinereien

  • Sägewerke

  • Scheunen usw

Räume / Orte aus überwiegend brennbaren Baustoffen

  • Holzhäuser

  • Fertighäuser (in Holzständerbauweise)

Stromkreise in Stein- und Betonkellern müssen nicht mit Brandschutzschaltern ausgestatten werden
Räume / Orte mit unersetzbaren Gütern

  • Museen

  • Galerien

  • Laboratorien

  • Rechenzentren

  • Baudenkmäler (sofern in Denkmallisten geführt)

  • Öffentliche Gebäude z. B. Archive im Katasteramt, Standesamt usw.

Nur die Stromkreise der Räume mit unersetzbaren Gütern und Gütern von hohem Wert müssen mit AFDD gesichert werden
Gebäude / Räume mit Gütern von hohem Wert

  • Bahnhöfe

  • Flughäfen usw.

Nur die Stromkreise der Räume mit unersetzbaren Gütern und Gütern von hohem Wert müssen mit AFDD gesichert werden

 

Wo wird der Einsatz eines Brandschutzschalters empfohlen?

In 1-phasigen Endstromkreisen ≤ 16 A (AC):

Gebäudetyp / OrtBeispiele / Bereiche
Räume mit Schlafgelegenheiten


  • Alle Gebäude

Räume / Orte mit erhöhtem Räume / Orte mit Feuer verbreitenden Strukturen

  • Lange Korridore

  • Kamineffekt bei Hochhäusern

  • Anlagentechnische Einrichtungen wie Zwangsbelüftung

Räume / Orte aus überwiegend Steckdosenkreise von Verbrauchsgeräten mit hoher Anschlussleistung

  • Waschmaschinen

  • Trockner

  • Geschirrspüler usw.


In welchen Fällen besteht keine Brandschutzschalter-Pflicht?

Gebäudetyp / OrtBeispiele / Bereiche
Medizinisch genutzte Räume

  • Krankenhäuser

  • Arzt- und Zahnarztpraxen

  • Behandlungszimmer in Senioren- und Pflegeheimen

Nicht unterbrochene Leitungsführungen mit zusätzlichem Schutz vor mechanischer Beschädigung

  • Alle Kabel / Leitungen, die Gebäude / Räume im Anwendungsbereich der Norm durchqueren

Anlagen, bei denen eine Unterbrechung der Stromversorgung größere Gefahren / Schäden verursachen würde

  • Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke, z. B. Sicherheitsbeleuchtung